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Die Kündigung eines psychisch kranken Mieters ist schwer– aber nicht unmöglich

Lebt ein psychisch kranker, verhaltensauffälliger und möglicherweise schuldunfähiger Mieter in Ihrer Hausgemeinschaft, wird sowohl von Ihnen als auch von den übrigen Hausbewohnern eine erhöhte Toleranz gefordert. Manches krankheitsbedingte Fehlverhalten ist daher hinzunehmen. Ist jedoch die Grenze des Zumutbaren überschritten, dürfen Sie auch einem psychisch kranken Mieter kündigen. Stört ein verhaltensauffälliger kranker Mieter das Zusammenleben der
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