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Betriebskostenabrechnung: So berücksichtigen Sie die Hausmeisterkosten – und Ihr Mieter muss dafür zahlen

Erheben Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung, richten sich diese in vielen Fällen (auch) gegen die Hausmeisterkosten. Der Grund: Viele Hausmeister werden in der Praxis nicht nur mit Reinigungs- und Pflegetätigkeiten beauftragt, sondern übernehmen daneben Verwaltungsaufgaben oder führen kleinere Instandhaltungen im Mietobjekt durch. Dann aber dürfen Sie deren Kosten nur anteilig Ihren Mietern als Betriebskosten berechnen.
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