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Urteile kompakt – Oktober 2024

Keine Videoüberwachung für Räumungsprozess Mit heimlich gemachten Filmaufnahmen kann ein Vermieter nicht den Beweis führen, sein Mieter habe unerlaubt untervermietet. Mit diesen Aufnahmen kann in einem Räumungsprozess nicht der Beweis geführt werden, die Kündigung des Vermieters sei begründet (BGH, Urteil v. 12.03.24, Az.VI ZR 1370/20). Keine Mietminderung wegen Katzenlärms Auch wenn eine Mieterin „unerträgliche Geräusche
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