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Kann die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kostenpflichtig sein?

Als Wohnungseigentümer haben Sie das Recht, sich über alle Ihre Eigentümergemeinschaft betreffenden Vorgänge durch Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu informieren (§ 18 Abs. 4 WEG). Einen besonderen Grund für die Einsichtnahme brauchen Sie nicht. Das Amtsgericht Spandau hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein gemeinschaftlicher Beschluss, der die wiederholte Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kostenpflichtig macht, ordnungsgemäß
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