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Haftungsfalle: Schließen Sie Ihre Haftung für zurückgelassene Gegenstände des Vormieters aus

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Vermieter ungewollt Einrichtungen mitvermieten. Seien Sie wachsam: Ohne anderslautende Vereinbarung gilt automatisch alles, was sich bei der Übergabe in der Wohnung befindet, als mitvermietet – und Sie haften dafür. Besonders tückisch ist, dass Sie auch für Gegenstände haften, die der Vormieter in der Wohnung zurückgelassen hat, möglicherweise
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