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Teilkündigung: In diesen Fällen dürfen Sie Nebenräume, Keller, Stellplätze, Gartenteile etc. separat kündigen

Ein einheitliches Mietverhältnis können Sie im Allgemeinen nur einheitlich kündigen. Die separate Kündigung einzelner Räume oder Teilflächen bei Fortbestehen des Restvertrags ist regelmäßig nicht möglich. Es gibt nur eine Ausnahmeregelung, die Sie kennen sollten und von der Sie profitieren können. Nebenräume oder Grundstücksteile, die Sie zusammen mit einer Wohnung vermietet haben, dürfen Sie separat kündigen,
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