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Achtung, Ihre Indexmieterhöhung wird bald gedeckelt – handeln Sie jetzt!

Die Bundesregierung will nun auch Index-Mieterhöhungen beschränken: Steigt der Verbraucherpreisindex über 3%, soll der darüber liegende Anteil für eine Mieterhöhung für eine Wohnung nur noch zur Hälfte zugrunde gelegt werden können. Das betrifft auch bestehende Mietverträge, wenn dem Mieter Ihre Mieterhöhung nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zugeht. Deshalb: Erhöhen Sie jetzt noch rechtzeitig Ihre Indexmiete!
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