Gilt in der Gemeinde, in der Ihre Mietwohnung liegt, die Mietpreisbremse, darf die Miete, die Sie beim Abschluss eines neuen Mietvertrags mit Ihrem Mieter vereinbaren, maximal 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – sofern Sie sich nicht auf eine der gesetzlichen Ausnahmen zu Ihren Gunsten berufen können. Treffen Sie jedoch kurz darauf eine Mietänderungsvereinbarung, kommt
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