Mietzahlungen unter Vorbehalt sind gar nicht so selten. Insbesondere wenn die Mietwohnung Mängel aufweist, erklären Mieter bei ihrer Mängelanzeige häufig, dass sie die Miete ab sofort unter Vorbehalt zahlen. Und auch auf Mieterhöhungen reagieren Mieter immer wieder mit einem Vorbehalt – so auch in einem aktuellen Fall aus Frankfurt (LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 08.05.23, Az.2-11
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