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BGH ermöglicht Vermietern frühe Räumungsklage ohne Kostenrisiko

Legt der Mieter gegen Ihre Eigenbedarfskündigung Widerspruch ein mit der einzigen Begründung, dass er bisher keine Ersatzwohnung gefunden habe und ihm daher Obdachlosigkeit drohe, dürfen Sie auf künftige Räumung klagen. Ab jetzt brauchen Sie nicht mehr zu befürchten, auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen zu bleiben (Beschluss v. 25.10.22, Az. VIII ZB 58/21). Haben Sie
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