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Beschädigungen im Mietverhältnis: Während der Mietzeit brauchen Sie mit dem Mieter nicht zu streiten

Bei einem Besichtigungstermin in der Mietwohnung stellen Sie einen Wasserschaden am Laminatboden fest, der offensichtlich durch ausgelaufenes Gießwasser verursacht wurde. Müssen Sie nun sofort die Schadensbeseitigung vom Mieter verlangen und auch durchsetzen? Nein, Sie können bis zum Mietende warten, ohne eine Verjährung Ihrer Ansprüche befürchten zu müssen. Verursacht Ihr Mieter Beschädigungen in der Mietwohnung, haben
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