Bei älteren Mietobjekten kann die tatsächliche Nutzungsdauer unter der gesetzlich typisierten Abschreibungsdauer liegen. Gelingt ein belastbarer Nachweis, steigt die jährliche Gebäude-AfA. Seit der Aufhebung eines restriktiven BMF-Schreibens ist das Thema wieder attraktiver. Ein schematisches Online-Zertifikat ohne objektbezogene Prüfung genügt jedoch regelmäßig nicht. Für typische vermietete Gebäude im Privatvermögen, die nach 1924 und vor 2023 fertiggestellt
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