Auf Ihrer Eigentümerversammlung fassen Sie und Ihre Miteigentümer alle Beschlüsse, die Ihr gemeinschaftliche Eigentum und das gemeinschaftlich Miteinander betreffen. Daher zählt die Mitwirkung in diesem Gremium zu Ihren elementaren Rechten als Wohnungseigentümer. Die Mitwirkung beschränkt sich aber nicht nur auf die Anwesenheit in der Eigentümerversammlung und das Recht zur Stimmabgabe bei Abstimmungen. Sie haben darüber
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