Bei vielen Immobilien-Investitionen richtet sich der Fokus auf Gebäude, Mieteinnahmen und Finanzierung. Ein Punkt gerät dabei häufig in Vergessenheit: ungenutzte Flurstücke oder Grundstücksteile, die zusammen mit einer Immobilie erworben wurden. Gerade hier ergibt sich oft steuerliches Optimierungspotenzial bei der Abschreibung. Grundsätzlich gilt: Der Grund und Boden selbst ist nicht abschreibbar. Nur der auf das Gebäude
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