Energetische Sanierungen an Wohnimmobilien bleiben auch 2026 ein zentrales Thema – nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich. Die Kombination in der Förderlandschaft rund um die energetischen Rahmenbedingungen verlangt sorgfältige Planung. Als Selbstnutzer erhalten Sie eine Steuerermäßigung (§ 35c Einkommensteuergesetz), als Vermieter kommt es für Sie auf die Abgrenzung von Aufwand und Abschreibung (AfA) an. Lesen
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