Führen Sie ein weitgehend papierloses Büro, kann der Mieter von Ihnen keine Einsicht in Originalbelege in Papierform verlangen, sondern muss mit Digitalbelegen vorliebnehmen (AG Frankfurt/Main, Urteil v. 02.02.24, Az.33 C 3020/23). Möchte Ihr Mieter die Betriebskostenbelege prüfen, müssen Sie ihm derzeit noch in Ihrem Büro die Originalpapiere vorlegen. Ausnahmsweise kann aber die Vorlage von Kopien
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