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200 m2 für Eigenbedarf: Das ist zu viel für eine Vermieter-Kündigung

Wünscht ein Vermieter, allein in seine über 200 m2 große Wohnung zu ziehen, so rechtfertigt dies nicht seine Eigenbedarfskündigung. Denn es kann in Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht, meint das Landgericht Köln (Urteil v. 10.07.25, Az. 1 S 141/24). Der BGH hat gerade erst wieder entschieden: „Die Gerichte
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