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Bezieht Ihr Mieter Sozialleistungen, treffen Sie Auskunftspflichten

Bezieht Ihr Mieter Sozialleistungen, die auch die Kosten der Unterkunft umfassen, kann das Amt von Ihnen Auskunft über etwaige Guthaben des Mieters aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung verlangen. Die vollständige Abrechnung samt den dazugehörigen Belegen brauchen Sie dem Amt jedoch nicht vorzulegen, hierfür ist Ihr Mieter selbst verantwortlich (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.03.25, Az. L
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