Bezieht Ihr Mieter Sozialleistungen, die auch die Kosten der Unterkunft umfassen, kann das Amt von Ihnen Auskunft über etwaige Guthaben des Mieters aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung verlangen. Die vollständige Abrechnung samt den dazugehörigen Belegen brauchen Sie dem Amt jedoch nicht vorzulegen, hierfür ist Ihr Mieter selbst verantwortlich (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.03.25, Az. L
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