Nutzt der Mieter nach dem Ende der Kündigungsfrist das Mietobjekt weiter, müssen Sie achtgeben, denn das alte Mietverhältnis setzt sich fort, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen deutlich widersprechen (§ 545 BGB). Die Nennung des Paragrafen reicht dafür nicht aus (LG Berlin II, Urteil v. 13.02.26, Az. 63 S 205/25). Vermieter und Mieter treffen
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