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Fortsetzungswiderspruch: Nennung eines Paragrafen genügt nicht

Nutzt der Mieter nach dem Ende der Kündigungsfrist das Mietobjekt weiter, müssen Sie achtgeben, denn das alte Mietverhältnis setzt sich fort, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen deutlich widersprechen (§ 545 BGB). Die Nennung des Paragrafen reicht dafür nicht aus (LG Berlin II, Urteil v. 13.02.26, Az. 63 S 205/25). Vermieter und Mieter treffen
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