Mieten 2 Personen eine Wohnung, kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass eine von ihnen wieder auszieht, ohne den Vermieter darüber zu informieren. Erfreulich: Das Amtsgericht Berlin-Mitte sieht jetzt eine Vermieterkündigung, die an beide Mieter unter der Adresse der Mietwohnung zugestellt wurde, als wirksam an, auch wenn einer der Mieter nicht mehr dort
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