Streiten sich 2 Mietparteien über wechselseitige Ruhestörungen, die auch die übrigen Hausbewohner in Mitleidenschaft ziehen, dürfen Sie den Hausfrieden nicht einfach dadurch wieder herstellen, dass Sie beiden Streithähnen kündigen. Sie müssen zunächst versuchen, den Hauptverantwortlichen zu ermitteln (LG Flensburg, Urteil v. 17.04.26, Az.1 S 64/25). Eine neue Mieterin störte die Ruhe im Haus durch erhebliche
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