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Unerlaubte Gebrauchsüberlassung brauchen Sie sich nicht bieten zu lassen

Lässt sich der Mieter die Aufnahme seines Lebensgefährten vom Vermieter genehmigen, zieht dann aber selbst aus und überlässt die Wohnung dem Lebensgefährten zur alleinigen Nutzung, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen (LG Berlin II, Urteil v. 31.07.25, Az. 65S 24/25). Möchte der Mieter eine weitere Person in die Mietwohnung aufnehmen, muss er vorher Ihre Erlaubnis
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