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Urteile kompakt – Februar 2026

Bei Leerstand trägt der Vermieter die Betriebskosten Auch bei der Umlage verbrauchsunabhängiger Betriebskosten, etwa die für die Müllabfuhr, zahlt der Vermieter den Kostenanteil, der auf eine oder mehr leer stehende Wohnungen entfällt, da er das Vermietungsrisiko trägt (AG Brakel, Urteil v. 09.01.25, Az. 7 C 223/23). Darf der Mieter ein Gewerbe in der Wohnung ausüben?
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