Besichtigungszeit gekürzt: Fristlose Kündigung Wird die Mieterin verurteilt, den Vermieter zur Besichtigung eines Mangels für 30 Minuten in die Wohnung zu lassen, gestattet ihm dann aber nur eine 10-minütige Besichtigung und untersagt das Berühren der Beschädigungen, darf der Vermieter ihr wegen Missachtung des Urteils fristlos kündigen (AG Hamburg, Urteil v. 04.07.25, Az. 49C 237/24). Kein
Exklusiver Inhalt für Abonnenten
Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.
- Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
- Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
- Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.