Mieter dürfen keine Abstellmöglichkeit für Fahrräder verlangen, und zwar auch dann nicht, wenn ihr angemieteter Kellerraum dafür ungeeignet ist (AG Berlin-Mitte, Urteil v. 07.10.25, Az. 8C 166/24). Im Urteilsfall wandte ein Mieter gegen eine Mieterhöhung ein, dass sein mit angemieteter Keller nicht geeignet sei, Fahrräder darin abzustellen. Weil auch der Hof und der Eingang zu
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