Für die steuerliche 10-Jahres-Frist bei privaten Immobilienverkäufen sind grundsätzlich die Zeitpunkte maßgeblich, zu denen die Parteien die bindenden Kaufverträge geschlossen haben. Übergabe, Kaufpreiszahlung und Übergang des wirtschaftlichen Eigentums entscheiden im Regelfall nicht. Das bestätigte der Bundesfinanzhof erneut (Beschluss v. 18.06.26, Az. IX B 24/26). Wichtig für Sie: Soll ein Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist liegen, darf
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