Ein vollständig neu errichtetes Einfamilienhaus gilt steuerlich nicht als Neubau. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Dieses Urteil zeigt, wie widersprüchlich das Steuerrecht mitunter erscheint. Der Fall: Eine Eigentümerin hatte ein sanierungsbedürftiges Mietshaus abgerissen und an gleicher Stelle ein modernes Wohnhaus errichtet. Der Bauantrag war bereits vor dem Abriss gestellt, der Neubau wurde im selben Jahr
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