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Außenstehender leitet die ETV – was ist mit den Beschlüssen?

Normalerweise führt Ihr Verwalter den Vorsitz Ihrer Eigentümerversammlung. Vielleicht lässt er sich auch durch einen Mitarbeiter seines Geschäftsbetriebes vertreten. Das ist durchaus zulässig. Doch kann er sich auch durch eine außenstehende dritte Person vertreten lassen, wenn er zum Termin Ihrer Eigentümerversammlung verhindert ist? Das Landgericht München I hat sich mit der Frage befasst, wie es
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