Wohnungseigentumsrechtlich ist der Balkon Ihrer Eigentumswohnung ein schwieriges Konstrukt, denn einige seiner Teile zählen zu Ihrem Sondereigentum und andere zum Gemeinschaftseigentum. Daher ist vielen Eigentümern nicht klar, wer bei Schäden am Balkon zuständig ist – sie selbst oder die Eigentümergemeinschaft. Das Landgericht Stuttgart hat sich mit der wohnungseigentumsrechtlichen Zuordnung von Balkonteilen befasst (Beschluss v. 07.05.25,
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