Stellen Sie sich vor, Ihre Eigentümergemeinschaft hat die Installation eines Balkonkraftwerks für die über Ihnen liegende Wohnung beschlossen und der Beschluss ist auch bereits bestandskräftig. Doch nach der Installation der Anlage fühlen Sie sich gestört, da sie Ihre Terrasse verschattet. Können Sie sich dagegen noch zur Wehr setzen? Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg geklärt
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