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Beschluss über bauliche Veränderung – das geht zu weit!

Ihre Eigentümergemeinschaft kann beschließen, dass einer Ihrer Miteigentümer einen Teil des Gemeinschaftseigentums abtrennen und mit seinem Sondereigentum verbinden kann. Aber müssen Sie einen Beschluss über eine solche bauliche Veränderung hinnehmen, obwohl dadurch das Gemeinschaftseigentum geschmälert wird. Diese Frage hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantwortet (Urteil v. 18.07.25, Az. 73 C 51/25). Zu einer Wohnungseigentumsanlage gehört ein
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