Bestimmt gibt es auch in Ihrer Eigentümergemeinschaft Rücklagen, denn damit haben Sie in der Not vorgesorgt. Doch wie darf Ihr Verwalter Ihre Rücklagen anlegen? Darf er langfristige und gewinnbringende Anlageformen wählen? Darüber hatte das Amtsgericht Böblingen zu entscheiden (Urteil v. 28.01.25, Az. 23 C 866/24 WEG). Die frühere Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft hatte 89.000 € aus
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