Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, kann es Ihnen durchaus passieren, dass Ihr Mieter die Wohnung untervermieten möchte. Das ist mit Ihrer Zustimmung grundsätzlich nicht zu beanstanden. Aber ist es auch zulässig, wenn er die Wohnung mit einer höheren Miete gewinnbringend untervermietet? Diese Frage hat der BGH in einem aktuellen Urteil geklärt (Urteil v. 28.01.26, Az.
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