Möchten Sie gegen einen Beschluss Anfechtungsklage erheben, müssen Sie die einmonatige Klagefrist einhalten. Versäumen Sie diese Frist, wird Ihre Klage ohne weitere Prüfung durch das Gericht abgewiesen. Wie ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden zeigt, kann Ihnen das aber auch passieren, wenn Sie Ihre Anfechtungsklage fristgerecht erhoben haben (Urteil v. 22.07.25, Az. 915 C 3064/24). Eine
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