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Verwalterentlastung vor Rechnungslegung – ist das rechtens?

Bestimmt steht auf Ihrer Eigentümerversammlung die Entlastung Ihres Verwalters an. Damit bestätigen Sie Ihrem Verwalter offiziell, dass er im vergangenen Wirtschaftsjahr gute Arbeit geleistet hat. Doch ist ein solcher Entlastungsbeschluss auch möglich, wenn Ihr Verwalter die Abrechnung für den maßgeblichen Zeitraum noch gar nicht vorgelegt hat? Diese Frage hat das Amtsgericht Spandau beantwortet (Urteil v.
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