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Achtung: Diese Beschlüsse gelten nicht für neue Eigentümer!

Die Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes liegt bereits einige Jahre zurück, dennoch bringt sie eine seit dem 01.01.2026 geltende Neuerung für Sie und Ihre Miteigentümer mit sich. Konkret geht es um die Wirksamkeit von Beschlüssen, die Sie und Ihre Miteigentümer aufgrund einer sogenannten Öffnungsklausel gefasst haben. Solche Beschlüsse gelten nämlich seit Beginn dieses Jahres nur dann gegenüber
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