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Beschluss-Sammlung – eine besonders wichtige Pflicht des Verwalters

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist Ihr Verwalter zum Führen einer Beschluss-Sammlung verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus § 24 Abs. 7 WEG und dient der Transparenz innerhalb Ihrer Eigentümergemeinschaft. Alle Eigentümer können nämlich anhand der Beschluss-Sammlung auf einen Blick nachvollziehen, welche Entscheidungen innerhalb der Gemeinschaft getroffen wurden und ob sie noch gültig sind. Erfahren Sie hier,
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