Menü

Darf ich einen Schlüssel meiner vermieteten Wohnung behalten?

Frage: Vor kurzem habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Ich habe bereits einen Mietvertrag mit einem sehr netten jungen Mieter abgeschlossen. Nun frage ich mich, ob ich nicht einen Schlüssel zu der Wohnung einbehalten darf, um bei Bedarf nach dem Rechten sehen zu können. Meine Tochter hat dagegen Bedenken erhoben. Darf ich den Schlüssel wirklich nicht
Exklusiver Inhalt für Abonnenten

Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.

  • Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
  • Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
  • Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.