Frage: Ich habe die Ladung zu unserer Eigentümerversammlung in 2 Wochen erhalten. Sind damit alle in der Versammlung gefassten Beschlüssen anfechtbar? Dr. Mahlstedt: Ihr Verwalter hat bei der Einladung zur Eigentümerversammlung eine Ladungsfrist von mindestens 3 Wochen einzuhalten (§ 24 Abs. 4 WEG). Diese Frist hat er in Ihrem Fall eindeutig unterschritten. Dennoch kann ich
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