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Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten möchten und Ihre Wohnung im Geltungsbereich der Mietpreisbremse liegt, können Sie die Höhe der Miete nicht frei bestimmen. Vielmehr darf diese dann nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Jahr 2020 war die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert worden. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber entschieden, ob diese Verlängerung verfassungsgemäß
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