Sie und Ihre Miteigentümer können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Doch wer muss den Zertifizierungsnachweis erbringen, wenn Sie eine Firma mit der Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums betrauen? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Wiesbaden befasst (Urteil v. 08.12.25, Az. 922 C 3010/24). Eine Eigentümergemeinschaft hatte den Beschluss gefasst, eine GmbH zur Verwalterin zu bestellen. Ein Eigentümer
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