Die Einladung zur Eigentümerversammlung müssen Sie und Ihre Miteigentümern mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin erhalten (§ 23 Abs. 4 WEG). Doch was ist, wenn Ihr Verwalter diese Frist unterschreitet? Führt das zwingend zur Beschlussaufhebung nach erfolgter Anfechtung? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Köln befasst (Urteil v. 30.03.26, Az. 15 S 6/25). Die
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