Ein Paar kaufte gemeinsam eine Immobilie, doch nach seiner Trennung wollte die Käuferin aus dem Vertrag aussteigen. Ihr Anteil wurde „rückabgewickelt“, ihr Ex-Partner übernahm ihn. Das klingt nach einer klaren Rückgängigmachung – steuerlich ist es das aber nicht. Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.01.2026 (Az. II R 24/23) macht die teure Fehlannahme deutlich: Der
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