Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten aus einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung im Urkundenprozess geltend machen (AG Frankfurt/Main, Urteil v. 22.08.25, Az.33029C 10/23). In einem Urkundenprozess dürfen Sie Geldforderungen einklagen, die Sie vollständig mittels Urkunden beweisen können. Der Vorteil liegt darin, dass Sie wesentlich schneller als bei einer normalen Klage zu Ihrem Geld
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