Maklerkosten: Was gilt als Einfamilienhaus? Der Halbteilungsgrundsatz für Einfamilienhäuser kann auf Mehrfamilienhäuser anwendbar sein, wenn der Käufer das Objekt „als Einfamilienhaus“ zur Nutzung durch die Mitglieder eines einzelnen Haushalts erwerben möchte. Eine solche Nutzung muss jedoch objektiv nachvollziehbar sein und dem Makler spätestens beim Abschluss des Maklervertrags offengelegt werden (BGH, Urteil v. 16.07.26, Az. I
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