Stellen Sie sich vor, Ihre Eigentümergemeinschaft hat einen Verwalter bestellt, den Sie für ungeeignet halten, und Sie fechten den Bestellungsbeschluss an. Kann Ihre Gemeinschaft diesen Verwalter dann einfach erneut bestellen? Diese Frage hat das Landgericht München I beantwortet (Urteil v. 25.02.26, Az. 1 S 631/25 WEG). Im entschiedenen Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft eine GmbH zur
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