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Wohnungskauf – hüten Sie sich vor diesen Angaben!

Wenn Sie eine Immobilie mit Mängeln verkaufen, scheint es auf den ersten Blick eher in Ihrem Interesse zu liegen, solche Mängel vor Kaufinteressenten zu verbergen, als sie zu offenbaren. Doch Vorsicht, fragt der Interessent nach konkreten Mängeln und antworten Sie unvollständig oder bagatellisierend, kann Sie das teuer zu stehen kommen (OLG Hamm, Urteil v. 23.03.26,
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