Immer mehr Immobilien-Investoren setzen auf eine Immobilien-GmbH. Der Gedanke dahinter: Gewinne aus Vermietung und einem kurzfristigen Verkauf werden innerhalb der Gesellschaft häufig deutlich niedriger besteuert als im Privatvermögen. Die Logik klingt zunächst entwaffnend. denn: Während private Vermieter schnell in die Einkommensteuer-Spitzenbelastung mit 42% zuzüglich Solidaritätszuschlag geraten (45% sind es sogar, wenn die sogenannte Reichensteuer greift),
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