Haben Sie mit Ihrem Mieter eine Miete oberhalb der zulässigen Mietpreisbremse vereinbart und sich dazu auf eine entsprechend hohe Vormiete berufen, muss Ihr Mieter zahlen, sofern die Vormiete wirksam vereinbart war. Ob Sie dem Vormieter Auskünfte zur Zulässigkeit der damals vereinbarten Miete erteilt hatten, spielt keine Rolle (Urteil v. 01.07.26, Az. VIII ZR 125/23). Für
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