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BGH: Eigenbedarf auch zum Verkauf der aktuellen Wohnung möglich

Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht per se rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter nach seinem Umzug in die baugleiche Mieterwohnung seine aktuelle Wohnung umbauen und anschließend verkaufen möchte (Urteil v. 24.09.25, Az.VIIIZR 289/23). Der BGH stellt in seinem Urteil klar: 1. Eine Kündigung ist an den Maß-stäben der Eigenbedarfskündigung zu messen, wenn der Vermieter die gekündigten Räume als
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